Ivan Radosevic: Die Fürsorgepflicht von Führungskräften

Inhaltsverzeichnis

Ivan Radosevic über die Fürsorgepflichten, die man als Manager zu erfüllen hat

Als Führungskraft trägt man die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Ivan Radosevic erklärt, was genau das bedeutet und welche Aufgaben damit einhergehen.

Ein Manager hat nicht nur die Aufgabe, sein Unternehmen voranzubringen und Projekte in die Tat umzusetzen, sondern auch, die Mitarbeiter anzuleiten und zu schützen. Wie Ivan Radosevic erklärt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Leaderships diesbezüglich das Erfüllen der sogenannten Führsorgepflicht, die ein Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten hat.

Inhalt:

  • Wie definiert Ivan Radosevic die Fürsorgepflicht?
  • Welche Fürsorgepflichten gibt es?
  • Was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?
  • Wie sind die Fürsorgepflichten geregelt?

WAS HEISST FÜRSORGEPFLICHT?

Ivan Radosevic erklärt, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, das Leben und die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen. Das bedeutet, dass die Angestellten gegenüber Unfällen abgesichert sein müssen, ein Recht auf einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz haben und vor Mobbing oder sexueller Belästigung bewahrt werden müssen. Wie genau man diese Pflicht umsetzt, obliegt allerdings der Führungskraft selbst. Wichtig ist, dass die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander abgewogen werden müssen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens von der Fürsorgepflicht nicht beeinträchtigt werden darf, so Ivan Radosevic.

WELCHE FÜRSORGEPFLICHTEN GIBT ES?

Zu den Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers zählen laut Ivan Radosevic zum Beispiel der Schutz vor körperlichen, materiellen und sachlichen Schäden, sowie Sorgfalts- und Auskunftspflichten. Ersteres bedeutet, dass die Angestellten vor körperlichen Gefahren auf Baustellen, aber auch vor psychischer Gewalt wie Mobbing und Diskriminierung bewahrt werden müssen. Die Auskunftspflicht beinhaltet dagegen die Auskunft des Arbeitgebers an Dritte, wie zum Beispiel Versicherungsträger oder Institutionen, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind. Die Instandhaltung von Geschäftsräumen und Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist wiederum Teil der Sorgfaltspflicht eines Arbeitgebers, führt Ivan Radosevic aus.

WAS PASSIERT, WENN DER ARBEITGEBER SEINER FÜRSORGEPFLICHT NICHT NACHKOMMT?

Hat der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt oder ist dieser nicht ausreichend nachgekommen, kann der Arbeitnehmer einen Erfüllungs- oder Unterlassungsanspruch gegen seinen Vorgesetzten vornehmen, erklärt Ivan Radosevic. Der Arbeitnehmer hat in diesem Zusammenhang ein Recht darauf, seine Arbeit zu verweigern und kann Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erstatten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei unmittelbarer Gefahr oder einem Unfall, Anspruch auf Schadensersatz zu erheben. Wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht entsprechend schwerwiegend ist, kann der Arbeitnehmer laut Ivan Radosevic auch seine Kündigung einreichen, was allerdings sozialversicherungsrechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer zufolge haben kann.

WIE SIND DIE FÜRSORGEPFLICHTEN GEREGELT?

Fürsorgepflicht selbst ist laut Ivan Radosevic gesetzlich im BGB §618 Abs. 1 zu finden. Für die Umsetzung der Fürsorgepflicht besteht dabei allerdings keine konkrete Regelung. In welchem Umfang ein Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt, hängt von der jeweiligen Situation und dem Menschen selbst ab. Letztendlich steht der Arbeitgeber nämlich immer vor der Herausforderung, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht durch zu viele Zugeständnisse an die Mitarbeiter zu beeinträchtigen, was mitunter für Konflikte mit den Arbeitnehmern sorgen kann. Wichtig ist an dieser Stelle aber, dass die Fürsorgepflicht nicht durch einen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eingeschränkt oder gar komplett aufgehoben werden darf, so Ivan Radosevic.